Den Preis für meine Übersetzungen berechne ich anhand der Wortzahl des Ausgangstextes. Der Wortpreis variiert dabei je nach Komplexität, Fachlichkeit und Sprachniveau des Textes sowie der Sprachrichtung.
Vor allem bei beglaubigten Übersetzungen und Urkunden spielt das Layout der Dokumente eine besondere Rolle, da hierbei das Original und die Übersetzung direkt miteinander verglichen werden. Für Dokumente mit einem (sehr) komplexen Layout wird daher unter Umständen eine zusätzliche Formatierungspauschale veranschlagt. Die Beurteilung, ob solch ein Aufschlag berechnet wird, ist immer erst nach einer Durchsicht der zu übersetzenden Dokumente möglich. Zudem fällt eine Beglaubigungsgebühr an.
Die Preise für die Übersetzungen orientieren sich an dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).
Für Arbeiten am Wochenende berechne ich einen entsprechenden Wochenendaufschlag. In besonderen Fällen biete ich die Möglichkeit von Eilaufträgen, die bis zum nächstem Tag anzufertigen sind. Die Wortzahl ist dabei auf maximal 500 Wörter begrenzt. Zudem sollte sich der Formatierungsaufwand hierbei in einem angemessenen Rahmen bewegen.