Oftmals werden für Behörden und Gerichte beglaubigte und apostillierte Dokumente benötigt. Zu diesem Zweck kann ich jede Übersetzung auch beglaubigt ausstellen. Geben Sie bei Ihrer Anfrage einfach mit an, ob eine Beglaubigung notwendig ist.
Apostille
Falls erforderlich, kümmere ich mich um die Apostillierung durch das Landesgericht Dresden. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Postalische Zustellung: Hierbei ist erfahrungsgemäß von einer Bearbeitungszeit von 3 bis 4 Wochen auszugehen. In Rechnung gestellt werden die Gebühr für die Apostille, welche sich derzeit auf 20,- € beläuft (vom LG festgesetzt), sowie die Versandgebühren und eine Aufwandspauschale von 15,- €.
2. Wenn eine schnellere Aus- und Zustellung notwendig ist, würde ich mich ebenfalls um die persönliche Abholung beim Landgericht kümmern. Dies ist immer dienstags möglich.
In Rechnung gestellt werden in diesem Fall die Gebühr für die Apostille (vom LG festgesetzt) sowie eine Aufwandspauschale von 75,- € (Fahrtkosten, Parkgebühren, Zeitaufwand, etc.).
Wichtiger Hinweis: Die Option der persönlichen Abholung der Apostille wurde im Zuge der Corona-Pandemie abgeschafft und ist nicht mehr möglich. Der gesamte Prozess inkl. Beantragung und Zustellung erfolgt nur noch postalisch. Dies kann ich aber gerne für Sie übernehmen.